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von der Apotheke "Zur Rose" AG finanzielle Vorteile anzunehmen. Dagegen erhob B.________ Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg (im Folgenden: Verwaltungsgericht). Dieses erachtete die Urheber der Aufsichtsbeschwerde

1 Entscheide·0 Präsident·11 Aufrufe
21. Juli 09

Gesundheitswesen & soziale Sicherheit

2C 803/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Gesundheitswesen & soziale Sicherheit/Fribourg·DE·15 min·14
Teilweise Abweisung