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von den bisher zuständigen Behörden beurteilt (Art. 453 Abs. 1 StPO). Für Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheide

1 Entscheide·0 Präsident·7 Aufrufe
7. Feb. 11

Strafprozess

1B 411/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Zug·DE·12 min·14
Teilweise Gutheissung