Veterinärwesen das Vorhandensein von nicht zugelassenen Fischen im Betriebsgebäude der Fischfarm fest. Es setzte für deren Beseitigung eine Frist bis 9. November 2011 — Richter — Swissrulings
Veterinärwesen das Vorhandensein von nicht zugelassenen Fischen im Betriebsgebäude der Fischfarm fest. Es setzte für deren Beseitigung eine Frist bis 9. November 2011