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Verwaltungsverfahren (wo das Bundesgericht ebenfalls als Beschwerdeinstanz tätig wird) die fragliche Ausnahme von den Gerichtsferien gelten sollte (vgl. dazu nachfolgend

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16. Apr. 09

Strafprozess

1B 252/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·15 min·15
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung