Skip to content

Versammlungsfreiheit richten sich im Wesentlichen gegen zwei Aspekte des Ortspolizeireglementes: Zum einen beanstanden die Beschwerdeführer die Regelung der Durchführung von nicht bewilligten Kundgebungen

1 Entscheide·0 Präsident·13 Aufrufe
17. März 09

Grundrecht

1C 140/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht·DE·29 min·13
Teilweise Abweisung
Versammlungsfreiheit richten sich im Wesentlichen gegen zwei Aspekte des Ortspolizeireglementes: Zum einen beanstanden die Beschwerdeführer die Regelung der Durchführung von nicht bewilligten Kundgebungen — Richter — Swissrulings