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Vermögensverhältnisse zu prüfen. In zeitlicher Hinsicht ist die wirtschaftliche Situation der gesuchstellenden Partei im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs massgeblich. Unbeholfene Rechtssuchende hat die Behörde auf die Angaben hinzuweisen

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20. Nov. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 793/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Zurich·DE·15 min·17
Gutheissung