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Vermarkung sowie die Nachführung der Pläne der amtlichen Vermessung durch den Nachführungsgeometer A.________ AG. Nach Erstellung der Überbauung verkaufte die Z.________ AG einige Grundstücke an X.________. Am 15. August 2008 stellte der Nachführungsgeometer der Z.________ AG

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12. Nov. 09

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 253/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Thurgau·DE·8 min·2
Teilweise Abweisung