Skip to content

Verlustrechnung der Gesellschaft fänden. Eine Wertsteigerung konjunktureller Natur sei hingegen - vorbehältlich einer anderslautenden Vereinbarung - kein Gesellschaftsgewinn

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
12. Aug. 09

Gesellschaftsrecht

4A 70/2008/I. zivilrechtliche Abteilung/Gesellschaftsrecht·DE·31 min·1
Teilweise Abweisung