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Verletzung des rechtlichen Gehörs) ist daher nicht weiter einzugehen (vgl. auch vorne E. 3.2)

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22. Juni 11

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 203/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Zurich·DE·9 min·18
Teilweise Abweisung