Skip to content

Verkäufer von der Abwicklung des Aktienkaufvertrages profitieren sollten. Die Höhe des Kaufpreises wurde offensichtlich mit Blick auf die Berechnungsweise des Baurechtszinses vereinbart. Diese

1 Entscheide·0 Präsident·7 Aufrufe
8. Mai 12

Vertragsrecht

4A 500/2011/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·15 min·10
Teilweise Gutheissung