Skip to content

Verfügungssperren gerade verweigert wird. Dies betont auch die Beschwerdegegnerin. Insoweit sind die vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen zu berichtigen. Es steht fest

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
12. Juli 10

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 360/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht·DE·24 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung