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Verbeiständung nach Art. 64 BGG nicht bewilligt werden. Unter den gegebenen Umständen - die Beschwerdeführer sind seit April 2010 inhaftiert

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8. Feb. 12

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 1/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·3 min·9
Abweisung