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Urteilsunfähigkeit im Zeitpunkt der Testamentsverurkundung sei nicht überwiegend wahrscheinlich gemacht. Das aber genügt (vgl. E. 2-3 hiervor)

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25. März 09

Erbrecht

5A 12/2009/II. zivilrechtliche Abteilung/Erbrecht/Solothurn·DE·26 min·1
Teilweise Abweisung