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Urteil des Geschworenengerichts vom 12. Juni 2008 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung: Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil vom 13. Juli 2009 (6B_239/2009) ab

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17. Mai 13

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 1197/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zurich·DE·15 min·1
Teilweise Abweisung