Skip to content

Unterlassungen der damaligen Leiterin des Betreibungsamts nicht in seinen Rechten verletzt worden. Mangels Geschädigtenstellung könne er nicht Privatkläger

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
23. Apr. 12

Strafprozess

1B 53/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Aargau·DE·5 min·2
Teilweise Abweisung