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Unterlassungen der damaligen Leiterin des Betreibungsamts nicht in seinen Rechten verletzt worden. Mangels Geschädigtenstellung könne er nicht Privatkläger

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
23. Apr. 12

Strafprozess

1B 53/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Aargau·DE·5 min·14
Teilweise Abweisung