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Unterkunft von Unselbständigerwerbenden vor. Die den Beschwerdeführern nach Abzug des Beitrags verbleibenden Kosten für die Verpflegung ihrer Kinder am Mittagstisch von Fr. 8.-- bzw. Fr. 6.-- liegen damit für bis 6-jährige Kinder (bei Naturalkosten einer Verpflegung zu Hause von Fr. 2.50) deutlich

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1. Juni 12

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

2C 433/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Unterrichtswesen und Berufsausbildung/Schwyz·DE·40 min·1
Teilweise Gutheissung