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Unabhängig davon enthält Art. 8 Abs. 4 EGPV folgende Bestimmungen: Die Aufteilung der BGF auf die einzelnen Gebäude im EGP hat nur Richtplancharakter

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11. Feb. 09

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 356/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Graubuenden·DE·12 min·12
Teilweise Abweisung