Überwachung") der Bundesstrafprozessordnung. Anfechtungsgegenstand des vorinstanzlichen Beschwerdeverfahrens war somit eine Amtshandlung — Richter — Swissrulings
Überwachung") der Bundesstrafprozessordnung. Anfechtungsgegenstand des vorinstanzlichen Beschwerdeverfahrens war somit eine Amtshandlung