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U.________ auf. Die Ehe X.________-W.________ wurde am 7. Dezember 2009 rechtskräftig geschieden. Für den - vermutungsweise (vgl. vorne lit. B) - gemeinsamen Sohn V.________ erhielt X.________ ein gerichtsübliches Besuchsrecht zugesprochen. Einen Vaterschaftstest hatte er verweigert

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22. Juni 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 925/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zug·DE·17 min·15
Teilweise Abweisung