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Transparenz des Finanzausgleichssystems die Festsetzung eines oder mehrerer verbindlicher Bemessungsjahre für die Berechnung des Abschöpfungsbetrages. Pauschalierung bzw. Schematisierung sind bei Finanzausgleichssystemen praktisch unvermeidlich

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3. Juni 12

Grundrecht

2C 542/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/Zurich·DE·15 min·1
Abweisung