Teppiche) stünden mit den untersuchten strafrechtlichen Vorwürfen in keinem Zusammenhang. Die Beweismittelbeschlagnahmen (von Geschäftsunterlagen — Richter — Swissrulings
Teppiche) stünden mit den untersuchten strafrechtlichen Vorwürfen in keinem Zusammenhang. Die Beweismittelbeschlagnahmen (von Geschäftsunterlagen