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Teppichbranche üblich. Ihre Kunden hätten auch keinen Vermögensschaden erlitten. Die von der Untersuchungsbehörde eingeholten anderslautenden Gutachten seien tendenziös

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16. Apr. 09

Strafprozess

1B 252/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·15 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung