Teppichbranche üblich. Ihre Kunden hätten auch keinen Vermögensschaden erlitten. Die von der Untersuchungsbehörde eingeholten anderslautenden Gutachten seien tendenziös — Richter — Swissrulings
Teppichbranche üblich. Ihre Kunden hätten auch keinen Vermögensschaden erlitten. Die von der Untersuchungsbehörde eingeholten anderslautenden Gutachten seien tendenziös