Skip to content

Tätigkeit der jeweiligen Stiftung im Rahmen des ihr eigenen Zwecks entwickeln müssen

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
19. Jan. 09

Personenrecht

5A 274/2008/II. zivilrechtliche Abteilung/Personenrecht·DE·31 min·1
Teilweise Gutheissung