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T.A.________ nicht mehr zusammen. Die Einzelrichterin des Bezirks Dietikon bewilligte ihnen mit Verfügung vom 18. Juli 2011 das Getrenntleben ab 1. Januar 2011 auf unbestimmte Zeit

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25. März 13

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 73/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zurich·DE·12 min·1
Abweisung