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Strafprozess (§ 187 ff. GOG) geregelt ist. In dieser Hinsicht erschöpft sich die Beschwerde vielmehr in einer appellatorischen Kritik am angefochtenen Entscheid

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7. Mai 12

Familienrecht

5A 134/2012/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht/Zurich·DE·10 min·1
Teilweise Abweisung