Strafbefehl der Bezirksanwaltschaft Zürich vom 23. Januar 2001 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz: drei Monate Gefängnis unbedingt — Richter — Swissrulings
Strafbefehl der Bezirksanwaltschaft Zürich vom 23. Januar 2001 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz: drei Monate Gefängnis unbedingt