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Steuerschuldnerin focht die Veranlagungsverfügung vom 24. März 2009 nicht an. Die Rechnung blieb indessen unbeglichen. Zur Sicherung der Steuer erliess die Gemeinde Davos am 19. März 2010 u.a. gegenüber A.________

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7. Feb. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 674/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Graubuenden·DE·10 min·1
Teilweise Abweisung