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Stefan Scheidegger seine Bedürftigkeit nicht belegt. In Anbetracht der gegebenen Umstände rechtfertigt es sich

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13. Dez. 10

Politische Rechte

1C 547/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte/Schwyz·DE·2 min·15
Abweisung