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Starkstromleitungen könnten zu einem anderen Zwecke mitbenutzt werden. Was den Sinn von Art. 16 Abs. 1 EleG anbelangt

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24. Feb. 12

Enteignung

1C 424/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Enteignung·DE·11 min·14
Abweisung