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SR 642.14) hier noch nicht anwendbar ist. Die Beschwerdeführer sind gestützt auf Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten legitimiert. Auf die frist-

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10. Juni 08

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 21/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht·DE·13 min·14
Teilweise Gutheissung