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Sowohl X.________ als auch W.________ erhoben gegen den Rechtsöffnungsentscheid Beschwerde ans Obergericht des Kantons Aargau. Dieses hiess die Beschwerde von X.________ mit Entscheid vom 9. Mai 2011 teilweise gut

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23. Apr. 12

Strafprozess

1B 53/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Aargau·DE·5 min·14
Teilweise Abweisung