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So hatten sich die Vorinstanzen etwa bei der Bemessung der Anzahl möglicher Grossvieheinheiten auf die Bestimmungen der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung

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12. Nov. 12

Wirtschaft

2C 163/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Wirtschaft/Schwyz·DE·11 min·13
Abweisung