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Sind die Beschwerdeführer nicht zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten i.S.v. Art. 82 lit. a BGG legitimiert

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7. Juli 11

Politische Rechte

1C 123/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte/Zurich·DE·9 min·1
Teilweise Abweisung