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Schliesslich rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 6 EMRK. Der Zugang zum Gericht sei nicht gewährleistet

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8. Feb. 13

Staatshaftung

4A 516/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Staatshaftung/Zurich·DE·18 min·2
Teilweise Abweisung