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Schliesslich mangelt es dem Projekt nach Meinung der Beschwerdeführer an der Verhältnismässigkeit. In erster Linie gehe es um den Komfort

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26. Apr. 11

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 14/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Graubuenden·DE·14 min·1
Teilweise Abweisung