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Schiedssprüchen (SR 0.276.191.361). Damit vermögen die Beschwerdeführer nicht durchzudringen. Denn im vorliegenden Fall gelangt keiner dieser drei völkerrechtlichen Verträge zur Anwendung

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31. Okt. 11

Familienrecht

5A 221/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht/Lucerne·DE·37 min·1
LeitentscheidBGEGutheissung