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Schaden seien am 1. Januar 2001 auf den Käufer übergegangen. Deshalb ist die Annahme der Vorinstanz nicht zu beanstanden

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3. März 10

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 612/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Aargau·DE·6 min·1
Teilweise Abweisung