S.________ hätten im Umfang der Tilgung angeblicher Verpflichtungen zur Rückerstattung von Scheinprovisionen keine Vermögensverminderung erlitten. Darüber hinaus zeigt sie nicht einmal auf — Richter — Swissrulings
S.________ hätten im Umfang der Tilgung angeblicher Verpflichtungen zur Rückerstattung von Scheinprovisionen keine Vermögensverminderung erlitten. Darüber hinaus zeigt sie nicht einmal auf