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S.________ bzw. der Beschwerdegegnerin. Mit ihren Ausführungen hat sie weder einen deliktischen noch einen vertraglichen Schadenersatzanspruch der Beklagten substantiiert

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8. Apr. 13

Vertragsrecht

4A 258/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·1h 1min·14
Teilweise Abweisung