S. 740 f. § 52 N. 147). Diese Art der Kapitalerhöhung setzt somit im Gegensatz zu einer solchen mit Schaffung zusätzlicher Aktien — Richter — Swissrulings
S. 740 f. § 52 N. 147). Diese Art der Kapitalerhöhung setzt somit im Gegensatz zu einer solchen mit Schaffung zusätzlicher Aktien