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S. 30 ff. Ziff. 2). In ihrer Stellungnahme zum obergerichtlichen Erläuterungsbeschluss gehen sie nochmals auf diese Frage ein

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20. Juni 12

Personenrecht

5A 888/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Personenrecht/Zurich·DE·41 min·1
Teilweise Abweisung