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S. 253). So reduziert sich mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung das Risiko eines Konkurses (und damit von Verlustscheinen) erheblich

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7. Sept. 12

Grundrecht

2C 237/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/StGallen·DE·39 min·13
LeitentscheidBGEGutheissung