Skip to content

S. 236 ff.). Nach Art. 23ter BankG in der Fassung vor dem 1. Januar 2009 konnte die Aufsichtsbehörde die zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustands

1 Entscheide·0 Präsident·3 Aufrufe
13. Apr. 11

Wirtschaft

2C 929/2010/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Wirtschaft·DE·27 min·1
Teilweise Abweisung