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S. 177 ff.). Der Inhalt der soeben erwähnten Standpunkte muss nicht vertieft erörtert werden. Nach dem geltenden Verfassungsrecht des Bundes ist vom Prinzip des freien Mandats auszugehen

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17. Dez. 08

Politische Rechte

1C 291/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·17 min·2
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung