Skip to content

S. 149). Für das Ausmass der im Einzelfall erforderlichen Substanziierung des Bestreitens ist auf die Einlässlichkeit der Sachdarstellung der behauptungsbelasteten Partei abzustellen

1 Entscheide·0 Präsident·8 Aufrufe
12. Aug. 09

Gesellschaftsrecht

4A 70/2008/I. zivilrechtliche Abteilung/Gesellschaftsrecht·DE·31 min·12
Teilweise Abweisung