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S. 119 ff. N. 06.61 ff.). Ungeachtet ihrer Eignung zur Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten gewährleistet die Gütergemeinschaft beiden Ehegatten über die Regeln der gemeinsamen Verwaltung

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29. Mai 12

Erbrecht

5A 473/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Erbrecht/AppenzellInnerrhoden·DE·41 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung