Skip to content

S. 119 ff. N. 06.61 ff.). Ungeachtet ihrer Eignung zur Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten gewährleistet die Gütergemeinschaft beiden Ehegatten über die Regeln der gemeinsamen Verwaltung

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
29. Mai 12

Erbrecht

5A 473/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Erbrecht/AppenzellInnerrhoden·DE·41 min·16
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung