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S. 109 f.). Offenbar stellten sie im bisherigen Verfahren keinen entsprechenden Antrag. Eine formelle Rechtsverweigerung ist unter diesen Voraussetzungen zu verneinen (Art. 29 Abs. 1 BV)

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8. Sept. 10

Ökologisches Gleichgewicht

1C 109/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/Valais·DE·16 min·21
Abweisung