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Richter klarere Grundlagen - allenfalls auch eine gesetzliche Regelung - geschaffen werden sollten. Im Übrigen ist mit dem Datenschutzbeauftragten aber im Grundsatz festzuhalten

1 Entscheide·1 Präsident·3 Aufrufe
26. Sept. 22

Aufsichtsbeschwerden

12T 1/2022/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Aufsichtsbeschwerden·DE·8 min·12