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Richter an einem obersten kantonalen Gericht) die Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Von diesem klaren Wortlaut der Verfassungsbestimmung darf nur abgewichen werden

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
2. Feb. 11

Politische Rechte

1C 415/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·15 min·15
LeitentscheidBGEGutheissung