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Revitalisierung des unteren Bachteils eine zwingende Folge der Ausweisung des Baubereichs D2. Es handelt sich insoweit nicht um eine freiwillige Leistung der Bauherrschaft

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30. Jan. 13

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 164/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Graubuenden·DE·49 min·16
Teilweise Gutheissung